Die Rentsch-Stiftung nimmt nur noch bis zum
31. 12. 2023 Unterstützungsgesuche entgegen
Nach fast dreissigjähriger Aktivität wird die Rentsch-Stiftung ihre Unterstützung von kulturellen Projekten im Jahr 2024 aufgeben, da sie ihre Mittel aufgebraucht hat. Wir nehmen nur noch bis Ende 2023 Gesuche entgegen. Die Projekte müssen vor Ende August 2024 stattfinden.
Projektförderung
Ausschliesslicher Zweck der Rentsch Stiftung ist die Förderung des Kultur- und Kunstschaffens im Kanton
Solothurn und angrenzenden Regionen. Projekte ausserhalb dieser Zweckbestimmung, insbesondere solche ohne regionalen Bezug,
können nicht unterstützt werden.
Die Ausrichtung umfasst sämtliche Künste und gewährt Raum für eine grosse Bandbreite an Projektmöglichkeiten. Gefördert werden primär Vorhaben von hoher künstlerischer Qualität, die sich ohne finanzielle Unterstützung nicht realisieren liessen.
Kommerzielle Grossanlässe und Aktivitäten etablierter Institutionen liegen ausserhalb des Stiftungszwecks.
Antragstellung
Der Projektantrag sollte folgende Punkte beinhalten:
• Name und Adresse der Antragssteller
• Zusammenfassung und Zielsetzung des
Projektvorhabens
• Informationen über die mitwirkenden Künstler
• Finanzierungsplan
Die Unterlagen sind in elektronischer Form als PdF-Datei an info@rentsch-stiftung.ch zuzustellen.
Fristen
Projektanträge können bei der Geschäftsstelle der Rentsch-Stiftung jederzeit eingereicht werden. Der Stiftungsrat entscheidet an seinen im März, Juni, September und Dezember stattfindenden Sitzungen über die eingegangenen Gesuche und informiert anschliessend die Antragssteller.
Es ist zu beachten, dass der Projektbeginn zeitlich nach der Entscheidung durch den Stiftungsrat liegen sollte. Auf zu spät eingereichte Gesuche oder bereits laufende Projekte kann nicht eingegangen werden.